Wie tagesschau meldet, hat das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen ein Urteil des Sozialgerichts Detmold bestätigt, demzufolge ein PC nicht zur notwendigen Erstausstattung jedweder Wohnung in Deutschland gehöre.
Eine Klägerin aus Minden hatte gefordert, dass ihr entstehende Kosten für die Anschaffung eines PCs, Druckers und weiteren Zubehörs sowie ein Computerkurs, vom Amt übernommen würden, was dieses ablehnte.
Das Gericht entschied, ein Haushalt lasse sich auch ohne PC führen, informieren könne die Klägerin sich über TV und Radio. Es bestünde kein Anspruch darauf, „im Rahmen der Erstausstattung so gestellt zu werden wie die Mehrheit aller Haushalte, sondern lediglich darauf, dass sich ihre Wohnungsausstattung an den Lebensgewohnheiten der Gesamtbevölkerung orientiere“. Das erscheint mir an sich schon unfassbar altmodisch, und ich würde behaupten, dass es für Menschen meines Alters zu den „Lebensgewohnheiten“ gehört, sich im Netz herumzutreiben.
Wichtiger finde ich aber: BEWERBEN kann die Klägerin sich ohne PC nur sehr eingeschränkt bis unmöglich (finanziell), einen Job findet man heute ohne PC- Kenntnisse nur schwerlich. Evtl. hätte sie lieber diesen Punkt verstärkt zur Argumentation verwenden sollen.
Fest steht jedenfalls: Laut Gericht ist unser Lebensstil (und der unserer Eltern, zumindest bei mir sind die auch aktiv im Netz) noch nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Noch immer werden Radio und TV als Leitmedien betrachtet und das Internet nicht als primäre und wichtigste Quelle der Informationsbeschaffung (oder gar- wie abwegig- der Arbeit an sich) betrachtet. Deutschland, das hat sich mit dem Urteil einmal mehr gezeigt, ist eine Gesellschaft von Offlinern, die das Internet (den PC), wenn überhaupt, nur selten und nur für Unnützes verwenden. Ein Grundrecht auf freien Internetzugang und ähnliche Ideen sind noch ganz weit weg.
Edit: Ach ja, die Urteilsbegründung